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Vom 1. Juni an führt Roland Müller die Geschäfte des Personaldienstleisters USG People Germany und der Tochtergesellschaften.
Personaldienstleister Unique strebt strategische Partnerschaften mit Kunden an
Marcus Schulz, Vorsitzender der Geschäftsführung USG People Germany, zu Festanstellungen und tariflicher Absicherung in der Zeitarbeit
München, 17. April 2012. Gibt es in der Zeitarbeitsbranche eine „Hire and Fire“-Mentalität? Verlieren die Mitarbeiter schneller ihre Stelle als Stammmitarbeiter von Unternehmen? Wer manche Diskussion in der Öffentlichkeit, in der Politik und in der Presse verfolgt, kann diesen Eindruck bekommen.
Zeitarbeiter seien nicht nur die ersten, die in Krisenzeiten vor die Tür gesetzt würden, sondern sie würden außerdem finanziell schlechter gestellt, heißt es. Kürzlich sprach ein Betriebsrat sogar von Beschäftigten minderer Klasse. Abgesehen davon, dass das seitens einer Gewerkschaft nicht von Wertschätzung für die Kollegen und deren Leistung zeugt, stimmt der Eindruck nicht.
Fakt ist: Zeitarbeiter sind festangestellt. Entgegen allen Vorurteilen ist ihr Arbeitsverhältnis sicher. Ihr Arbeitsvertrag schreibt in der Regel eine unbefristete Anstellung in Vollzeit fest, die sozialversicherungspflichtig ist und dem allgemeingültigen deutschen Arbeitsrecht entspricht. Es gibt kein „besonderes Arbeitsrecht für die Zeitarbeit“! Der Arbeitsvertrag besteht zwischen dem Mitarbeiter und Zeitarbeitsunternehmen wie Unique Personalservice, Technicum oder Secretary Plus, die die Mitarbeiter dann an die Kundenunternehmen überlassen.
Läuft der Vertrag mit dem Kunden aus oder wird der Mitarbeiter abgemeldet, bleibt der Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen davon unberührt.
Zeitarbeitsunternehmen suchen dann für ihre Mitarbeiter einen neuen Kundeneinsatz. Häufig wird die einsatzfreie Phase für gezielte Weiterqualifizierungsmaßnahmen genutzt, um die Einsatzchancen zu verbessern. Ein Beispiel dafür ist der von Technicum und der IG BCE ins Leben gerufene Weiterbildungsfonds Zeitarbeit, der erstmals Qualifizierung für Zeitarbeiter tariflich verankert. Wir sind gerne Arbeitgeber. Mit allen Rechten und Pflichten. Wir suchen gerne neue Jobs für unsere Mitarbeiter und handeln verantwortungsvoll.
Die Diskussion um die Zeitarbeit muss redlich geführt werden. Zeitarbeit ist keine prekäre Beschäftigung. Deutschland steht gut da – daran hat die Zeitarbeitsbranche, eine eigenständige Branche, großen Anteil. Selbst wenn man das Modell der Zeitarbeit nicht liebt, man muss es respektieren. Und die Menschen für ihre Arbeit achten. Zeitarbeit nimmt den Kundenunternehmen Risiken ab. Das gilt sowohl für wirtschaftliche Aufschwung- als auch für Abschwungphasen. Hierzu gehört auch, dass Zeitarbeitsunternehmen, wie jeder andere Arbeitgeber auch, Mitarbeiter in Krisenzeiten entlassen, selbstverständlich nur im Rahmen der gesetzlichen Fristen. Es ist daher auch redlich zu bemerken, dass Zeitarbeitnehmer in Krisenzeiten für die Stammbelegschaft der Kundenunternehmen als Puffer fungieren und so vor Entlassungen schützen.
Die Zeitarbeitsbranche in Deutschland beschäftigt etwa eine Million Menschen. Zeitarbeit schafft ein Drittel aller neuen Stellen. Bezahlt werden die Mitarbeiter weitgehend nach den Tarifverträgen, die die Branche mit den DGB-Gewerkschaften ausgehandelt hat. Vor den früher von schwarzen Schafen gezahlten Dumpinglöhnen schützt seit Anfang des Jahres der gesetzlich festgelegte Mindestlohn – die Lohnuntergrenze.
In den vielen Entgeltgruppen, vor allem für Facharbeiter und qualifizierte Kräfte, zahlen wir schon heute über Tarif. Wir wollen auch in Zukunft angemessen und marktgerecht bezahlen.
Ein zwischen den Tarifpartnern ausgehandeltes Equal-Pay-Modell ist daher kein Schreckgespenst. Fair und praktikabel gestaltet, bringt es der Zeitarbeit Imagegewinn und ihren Mitarbeitern die manchmal schmerzlich vermisste, aber hoch verdiente Wertschätzung.

Jessica C. Ehmke
Marketing Communication Manager
T +49 (0)89 / 568 27 -339
F +49 (0)89 / 566 27 -100
jehmke(at)usgpeople.de
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